- Einhaltung des europäischen Tierschutzrechts ungeachtet des Produktionslands
- Umsetzung einer maximalen Besatzdichte von 30 kg/m². Vorgreifen sollte vermieden werden und darf maximal einmal pro Mastdurchgang durchgeführt werden.
- Verwendung von Rassen oder Hybridlinien, die erhöhte Tierschutz-Kriterien erfüllen. Dies sind derzeit: Hubbard Redbro (neu) (nur Stallhaltung); oder Hubbard Norfolk Black, JA757, JACY57, 787, 957, 987, Rambler Ranger, Ranger Classic, Ranger Gold oder andere Rassen und Hybridlinien, die die Kriterien des »RSPCA Broiler Breed Welfare Assessment Protocol« erfüllen.
- Erfüllung der folgenden Kriterien für verbesserte Haltungsbedingungen:
- Mindestlichtstärke von 50 Lux, inklusive Tageslicht
- Mindestens zwei Meter nutzbare Sitzstangen und zwei Pickmöglichkeiten pro 1000 Tiere
- Mindestens Erfüllung der Auflagen zur Gewährleistung der Luftqualität, die in Anhang II 3 der EU-Richtlinie zum Schutz von Masthühnern gefordert werden (Ammoniakkonzentration max. 20 ppm und Kohlendioxidkonzentration max. 3000 ppm), unabhängig von der tatsächlichen Besatzdichte
- Keine Käfige oder andere Haltungssysteme mit mehreren Ebenen
- Anwendung von Betäubung in kontrollierter Atmosphäre mittels inerter Gase oder mehrstufiger Systeme oder effektive elektrische Betäubung ohne Kopfüberhängen
- Nachweis der Einhaltung obiger Standards durch Audits unabhängiger Dritter und jährliche öffentliche Berichterstattung zum Fortschritt im Rahmen dieser Selbstverpflichtung«
Europäische Masthuhn-Initiative
28 europäische Tierschutzorganisationen haben sich zusammengetan, um über die Europäische Masthuhn-Initiative einen überfälligen Wandel in der Produktion von Hühnerfleisch einzuläuten. Damit richten sie sich die Organisationen an Unternehmen aus der Lebensmittelwirtschaft.